Artikel 23 VO (EU) 2014/3

Anforderungen an die Festigkeit der Fahrzeugstruktur

Die Anforderungen, die für die in Anhang II Teil B18 und in Anhang VIII von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte Festigkeit der Fahrzeugstruktur gelten, sind im Einklang mit den in Anhang XIX dieser Verordnung enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.