Artikel 7 VO (EU) 2014/3

Anforderungen an Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme, falls installiert

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B2 und in Anhang VIII von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannten Bremsen, einschließlich Antiblockier- und kombinierte Bremssysteme, falls installiert, gelten, sind gemäß Anhang III dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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