Artikel 8 VO (EU) 2014/3

Anforderungen an die elektrische Sicherheit

Die Prüfverfahren und Leistungsanforderungen, die für die in Anhang II Teil B3 von Verordnung (EU) Nr. 168/2013 genannte elektrische Sicherheit gelten, sind gemäß Anhang IV dieser Verordnung durchzuführen und zu überprüfen.

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