Artikel 13 VO (EU) 2014/322

Vorschriftswidrige Erzeugnisse

Erzeugnisse, die dieser Verordnung nicht genügen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Solche Erzeugnisse sind sicher zu entsorgen oder nach Japan zurückzusenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.