Artikel 1 VO (EU) 2014/332

Gegenstand

(1) In dieser Verordnung sind die Regeln und Verfahren für den Erlass der Durchführungsvorschriften zu einigen Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits (im Folgenden „SAA” ) festgelegt.

(2) Sämtliche in dieser Verordnung enthaltenen Bezugnahmen auf die Bestimmungen des SAA gelten, soweit anwendbar, als Bezugnahmen auf die entsprechenden Bestimmungen des Interimsabkommens.

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