Artikel 4 VO (EU) 2014/332
Technische Anpassungen
Die Kommission erlässt Änderungen und technische Anpassungen der nach dieser Verordnung erlassenen Vorschriften, die wegen Änderungen der Codes der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Unterpositionen notwendig werden oder die sich aus dem Abschluss neuer oder der Änderung bestehender Abkommen, Protokolle, Briefwechsel oder sonstiger Übereinkünfte zwischen der Union und der Republik Serbien ergeben, im Wege von Durchführungsrechtsakten. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem in Artikel 13 Absatz 3 genannten Prüfverfahren erlassen.
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