Artikel 7 VO (EU) 2014/332

Besondere und kritische Umstände

Unter den besonderen und kritischen Umständen im Sinne des Artikels 41 Absatz 5 Buchstabe b und des Artikels 42 Absatz 4 des SAA kann die Kommission Sofortmaßnahmen nach Artikel 41 bzw. 42 des SAA gemäß dem in Artikel 13 Absatz 4 dieser Verordnung genannten Verfahren ergreifen.

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