Artikel 1 VO (EU) 2014/374
Präferenzregelung
Die Zölle auf Waren mit Ursprung in der Ukraine werden gemäß Anhang I gesenkt oder abgeschafft. Wird in Anhang I auf Zollabbaustufen Bezug genommen, so wird der Basiszollsatz für die Jahre 2014 und 2015 im Falle der Zollabbaustufe 0 auf null gesenkt und im Falle der Zollabbaustufe 3 um 25 %, im Falle der Zollabbaustufe 5 um 16,7 % und im Falle der Zollabbaustufe 7 um 12,5 % gesenkt.
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