Artikel 15 VO (EU) 2014/375

Kapazitätsaufbau für humanitäre Hilfe in den Aufnahmeorganisationen

Auf der Grundlage einer vorherigen Ermittlung des Bedarfs in Drittländern durch die Entsende- und Aufnahmeorganisationen oder andere relevante Akteure unterstützt die Kommission unter anderem folgende Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten für humanitäre Hilfe der Aufnahmeorganisationen, um die Katastrophenbereitschaft und -abwehrkapazität bei humanitären Krisen zu verbessern und für eine wirksame und nachhaltige Tätigkeit der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe vor Ort zu sorgen:

a)
Katastrophenrisikomanagement, -bereitschaft und -abwehrkapazität, Coaching, Schulung von Mitarbeitern und Freiwilligen der Aufnahmeorganisationen in den Bereichen Betreuung von Freiwilligen sowie in sonstigen relevanten Bereichen;
b)
Austausch bewährter Praktiken, technische Hilfe, Twinning-Programme und Austausch von Mitarbeitern und Freiwilligen, Aufbau von Netzwerken sowie sonstige relevante Maßnahmen.

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