Artikel 19 VO (EU) 2014/375

Empfänger der finanziellen Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung nach dieser Verordnung kann natürlichen und juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts gewährt werden, die dann als Empfänger finanzieller Unterstützung im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 gelten.

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