Artikel 19 VO (EU) 2014/375
Empfänger der finanziellen Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung nach dieser Verordnung kann natürlichen und juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts gewährt werden, die dann als Empfänger finanzieller Unterstützung im Sinne der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 gelten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.