Artikel 7 VO (EU) 2014/375

Operative Ziele

(1) Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verfolgt folgende operative Ziele:

a)
Beitrag zur Stärkung und Verbesserung der Fähigkeit der Union zur Leistung humanitärer Hilfe

Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses operativen Ziels werden unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Zahl der entsandten oder für eine Entsendung verfügbaren EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe mit den geforderten Qualifikationen und Zahl der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe, die ihre Verträge über ihre Entsendung erfüllt haben;

Zahl der Menschen, die von der humanitären Hilfe erreicht werden, die im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe geleistet wird, sowie durchschnittliche Kosten pro erreichter Person;

Zufriedenheitsgrad der entsandten EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe sowie der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Bezug auf den von den EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe vor Ort geleisteten tatsächlichen humanitären Beitrag.

b)
Verbesserung der Fähigkeiten, des Wissensstands und der Kompetenzen der Freiwilligen vor Ort im Bereich der humanitären Hilfe und der Modalitäten und Bedingungen ihres Einsatzes

Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses operativen Ziels werden unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Zahl der geschulten Kandidaten und Freiwilligen, die die Prüfung nach der Schulung erfolgreich bestanden haben;

Zahl der zertifizierten Entsendeorganisationen, die die Standards und Verfahren für die Entsendung und die Betreuung von Kandidaten und EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe einhalten;

Zufriedenheitsgrad der geschulten und entsandten Freiwilligen sowie der Entsende- und Aufnahmeorganisationen in Bezug auf die Qualität der Schulung, den Wissensstand und die Kompetenzen der Freiwilligen, die Erfüllung und Angemessenheit der Standards und Verfahren für die Entsendung und die Betreuung der Kandidaten und EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe.

c)
Aufbau der Kapazitäten der Aufnahmeorganisationen und Stärkung der Freiwilligenarbeit in Drittländern

Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses operativen Ziels werden unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Zahl und Art der Kapazitätsaufbaumaßnahmen in Drittländern;

Zahl der Mitarbeiter und Freiwilligen aus Drittländern, die an den Kapazitätsaufbaumaßnahmen teilnehmen;

Zufriedenheitsgrad der Mitarbeiter der Aufnahmeorganisationen und der Freiwilligen aus Drittländern, die an den Kapazitätsaufbaumaßnahmen teilnehmen, in Bezug auf die Qualität und Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen.

d)
Verbreitung der im Europäischen Konsens für die humanitäre Hilfe vereinbarten Grundsätze der humanitären Hilfe der Union.

Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses operativen Ziels werden unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Zahl, Art und Kosten der Informations-, Kommunikations- und Sensibilisierungsmaßnahmen.

e)
Verbesserung des Zugangs von Unionsbürgern zur Teilnahme an humanitären Hilfsaktivitäten und -maßnahmen durch Stärkung der Kohärenz und Einheitlichkeit der Freiwilligenprogramme der Mitgliedstaaten

Die Fortschritte bei der Verwirklichung dieses operativen Ziels werden unter anderem anhand folgender Kriterien bewertet:

Zahl der zertifizierten Entsendeorganisationen;

Zahl und Art der Maßnahmen in Bezug auf technische Hilfe für Entsendeorganisationen;

Verbreitung und Übernahme der Standards und Verfahren für die Betreuung von Kandidaten und EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe durch andere Freiwilligenprogramme.

(2) Die in Absatz 1 Buchstaben a bis e genannten Indikatoren werden erforderlichenfalls für die Überwachung, die Evaluierung und die Leistungsüberprüfung herangezogen. Diese Indikatoren gelten vorläufig und können mittels delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 24 geändert werden, um Erkenntnissen aus der Fortschrittsbewertung Rechnung zu tragen.

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