Artikel 8 VO (EU) 2014/375

Maßnahmen im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe

Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verfolgt die in den Artikeln 4 und 7 genannten Ziele im Rahmen folgender Maßnahmen:

Entwicklung und Pflege von Standards und Verfahren betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe;

Entwicklung und Pflege eines Verfahrens zur Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen;

Erfassung und Auswahl von Kandidaten;

Einrichtung eines Schulungsprogramms und Unterstützung für Schulungen und Praktika;

Einrichtung, Pflege und Aktualisierung einer Datenbank EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe;

Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zur Unterstützung und Ergänzung der humanitären Hilfe in Drittländern;

Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen;

Einrichtung und Verwaltung eines Netzwerks für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe;

Kommunikation und Sensibilisierung;

ergänzende Maßnahmen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Wirksamkeit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe.

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