Artikel 8 VO (EU) 2014/375
Maßnahmen im Rahmen der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
Die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe verfolgt die in den Artikeln 4 und 7 genannten Ziele im Rahmen folgender Maßnahmen:
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Entwicklung und Pflege von Standards und Verfahren betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe;
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Entwicklung und Pflege eines Verfahrens zur Zertifizierung von Entsende- und Aufnahmeorganisationen;
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Erfassung und Auswahl von Kandidaten;
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Einrichtung eines Schulungsprogramms und Unterstützung für Schulungen und Praktika;
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Einrichtung, Pflege und Aktualisierung einer Datenbank EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe;
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Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zur Unterstützung und Ergänzung der humanitären Hilfe in Drittländern;
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Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen;
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Einrichtung und Verwaltung eines Netzwerks für die EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe;
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Kommunikation und Sensibilisierung;
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ergänzende Maßnahmen zur Stärkung der Rechenschaftspflicht, Transparenz und Wirksamkeit der EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe.
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