ANHANG X VO (EU) 2014/44
Anforderungen hinsichtlich der Pritschen
-
1.
-
Zweck
- 1.1.
- Wird an einem Fahrzeug in den (Unter-) Klassen L2e, L5e-B, L6e-B, L7e-B oder L7e-C eine Pritsche angebracht, muss die Zusammenstellung von Fahrzeug und Pritsche bestimmte Mindestkonstruktionskriterien erfüllen, damit Güter sicher befördert werden können.
-
2.
-
Anforderungen
- 2.1.
- Die angebrachte Pritsche muss zur Beförderung von Gütern bestimmt sein, ihre Ladefläche kann offen oder umschlossen und muss praktisch glatt sowie waagerecht sein.
- 2.2.
- Der Schwerpunkt eines Fahrzeugs der Klasse L mit beladener Pritsche und ohne Fahrer muss sich zwischen den Achsen befinden.
- 2.3.
-
Für die Abmessungen der Pritsche gilt:
- 2.3.1.
-
Die Länge der Ladefläche, d. h. der Abstand vom vordersten inneren zum hintersten inneren Punkt der Pritsche wird waagerecht entlang der Längsmittelebene des Fahrzeugs gemessen und darf das 1,4-fache der vorderen oder hinteren Spurweite des Fahrzeugs der Klasse L nicht überschreiten; maßgeblich ist gegebenenfalls die größere Spurweite.
Die Unterklassen L6e-BU und L7e-CU sind von dieser Anforderung befreit.
- 2.3.2.
- Die Breite der Pritsche darf die größte Gesamtbreite des Fahrzeugs der Klasse L ohne Pritsche nicht überschreiten.
- 2.3.3.
- Ein ausreichender Seitenschutz ist zu gewährleisten, damit auf der Pritsche befindliches Ladegut nicht herabfallen kann.
- 2.4.
- Die Ladefläche muss symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs der Klasse L angeordnet sein.
- 2.5.
- Die Ladefläche darf nicht höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.
- 2.6.
- Die Pritsche ist an einem Fahrzeug der Klasse L so anzubringen, dass keine Gefahr besteht, dass sich die Pritsche zufällig löst.
- 2.7.
- Anordnung und Art der Pritsche dürfen bei normaler Beladung die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern und die verschiedenen vorgeschriebenen Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigen.
- 2.8.
- Der Fahrzeughersteller muss für eine solche Pritsche eine sichere Höchstzuladung angeben.
- 2.9.
- Die Pritsche muss mit ausreichenden Befestigungspunkten für Mittel zur Sicherung der Nutzlast versehen sein.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.