Artikel 15 VO (EU) 2014/447
Förderfähigkeit der Ausgaben
1. Vor Abschluss der Finanzierungsvereinbarung nach Artikel 13 kommen vom IPA-II-Begünstigten unterzeichnete Verträge und Zusätze, getätigte Ausgaben und geleistete Zahlungen nicht für eine Finanzierung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 in Betracht.
2. Die folgenden Ausgaben sind im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 nicht förderfähig:
- a)
- der Erwerb von Grundstücken und bestehenden Gebäuden, außer wenn die Art der Maßnahme dies laut Finanzierungsbeschluss rechtfertigt;
- b)
- etwaige sonstige in den Sektor- oder Finanzierungsvereinbarungen vorgesehene Ausgaben.
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