Artikel 15 VO (EU) 2014/447

Förderfähigkeit der Ausgaben

1. Vor Abschluss der Finanzierungsvereinbarung nach Artikel 13 kommen vom IPA-II-Begünstigten unterzeichnete Verträge und Zusätze, getätigte Ausgaben und geleistete Zahlungen nicht für eine Finanzierung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 in Betracht.

2. Die folgenden Ausgaben sind im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 231/2014 nicht förderfähig:

a)
der Erwerb von Grundstücken und bestehenden Gebäuden, außer wenn die Art der Maßnahme dies laut Finanzierungsbeschluss rechtfertigt;
b)
etwaige sonstige in den Sektor- oder Finanzierungsvereinbarungen vorgesehene Ausgaben.

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