Artikel 16 VO (EU) 2014/447
Meldung von Betrugsverdacht und sonstigen Unregelmäßigkeiten
Der IPA-II-Begünstigte meldet der Kommission unverzüglich Fälle von Betrugsverdacht und sonstige Unregelmäßigkeiten, bei denen eine erste amtliche oder gerichtliche Feststellung erfolgt ist, und hält sie über den Stand von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf dem Laufenden. Die Meldungen werden elektronisch über das von der Kommission zu diesem Zweck bereitgestellte Modul übermittelt.
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