Artikel 22 VO (EU) 2014/447
Evaluierungen durch den IPA-II-Begünstigten im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung
1. Ein IPA-II-Begünstigter, dem im Rahmen der IPA-II-Hilfe Haushaltsvollzugsaufgaben übertragen wurden, ist für die Evaluierung der von ihm verwalteten Programme zuständig.
2. Der IPA-II-Begünstigte stellt einen Evaluierungsplan mit den Evaluierungstätigkeiten auf, die für die verschiedenen Durchführungsphasen geplant sind.
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