Artikel 27 VO (EU) 2014/447

Formen der Hilfe

Unterstützung wird in einer der folgenden Formen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit geleistet:

a)
grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren IPA-II-Begünstigten gemäß Kapitel II;
b)
grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren IPA-II-Begünstigten gemäß Kapitel III;
c)
grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen IPA-II-Begünstigten und Ländern, die unter das Europäische Nachbarschaftsinstrument fallen, gemäß Kapitel III.

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