Artikel 35 VO (EU) 2014/447
Technische Hilfe
Der Betrag der für technische Hilfe bereitgestellten IPA-II-Mittel ist auf 10 % des Gesamtbetrags beschränkt, der für das Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird, aber beläuft sich mindestens auf 1500000 EUR.
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