Artikel 8 VO (EU) 2014/447

Aufgaben und Zuständigkeiten des Nationalen IPA-Koordinators

Zusätzlich zu den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Aufgaben sorgt der NIPAC dafür, dass die Ziele der Maßnahmen oder Programme, für die Haushaltsvollzugsaufgaben übertragen wurden, bei der Durchführung der IPA-II-Hilfe in geeigneter Weise verfolgt werden.

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