Artikel 1 VO (EU) 2014/463
Einrichtung eines elektronischen Datenaustauschsystems
Die Kommission richtet ein elektronisches Datenaustauschsystem für den offiziellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission ein.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.