Artikel 21 VO (EU) 2014/480

Pauschalsätze für indirekte Kosten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (Artikel 68 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Die indirekten Kosten können durch Anwendung eines gemäß Artikel 124 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) festgelegten Pauschalsatzes für folgende Arten von Vorhaben oder Projekten, die Teil eines Vorhabens sind, berechnet werden:

a)
Vorhaben, die aus dem EFRE im Rahmen der Interventionsbereichscodes 085, 086 oder 087 gemäß Tabelle 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 unterstützt werden und im Rahmen einer der in Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe a und Artikel 5 Absatz 6 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Investitionsprioritäten durchgeführt werden;
b)
Vorhaben, die aus dem ESF im Rahmen des Interventionsbereichscodes 01 gemäß Tabelle 6 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 215/2014 unterstützt werden und gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Unterstützung des Umstiegs auf eine CO2-arme, dem Klimawandel standhaltende, ressourceneffiziente und umweltverträgliche Wirtschaft beitragen;
c)
Vorhaben die aus dem ELER gemäß den Artikeln 17 und 25 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 unterstützt werden und zu der in Artikel 5 Absätze 4 oder 5 der genannten Verordnung festgelegten Priorität der Union beitragen;
d)
Vorhaben, die aus dem EMFF unterstützt und gemäß Artikel 38, Artikel 40 Absatz 1, Artikel 41 Absatz 1, Artikel 44 Absatz 6, Artikel 48 Absatz 1 Buchstaben e, i, j oder k oder Artikel 80 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 geplant sind.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

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