Artikel 4 VO (EU) 2014/481

Büro- und Verwaltungsausgaben

Die Büro- und Verwaltungsausgaben sind auf folgende Posten beschränkt:

a)
Büromiete;
b)
Versicherung und Steuern für Gebäude, in denen das Personal untergebracht ist, und für die Büroausstattung (z. B. Feuer-, Diebstahlversicherung);
c)
Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser);
d)
Büromaterial;
e)
allgemeine Buchführung innerhalb der Einrichtung des Begünstigten;
f)
Archive;
g)
Instandhaltung, Reinigung und Reparatur;
h)
Sicherheit;
i)
IT-Systeme;
j)
Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, Internet, Postdienste, Visitenkarten);
k)
Bankgebühren für Kontoeröffnung und Kontoführung, falls die Durchführung eines Vorhabens die Eröffnung eines separaten Kontos erfordert;
l)
Gebühren für transnationale Finanztransaktionen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.