Artikel 27 VO (EU) 2014/508

Beratungsdienste

(1) Zur Verbesserung der allgemeinen Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber und zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:

a)
Machbarkeitsstudien und Beratungsdienste zur Beurteilung der Realisierbarkeit von Vorhaben, die für eine Unterstützung unter diesem Kapitel in Betracht kommen könnten;
b)
fachliche Beratungsleistungen über die ökologische Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkung und — wenn möglich — Beseitigung der negativen Auswirkungen der Fischereitätigkeiten auf Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme;
c)
fachliche Beratungsleistungen zu Geschäfts- und Vermarktungsstrategien.

(2) Die Machbarkeitsstudien, Beratungsdienste und Beratungsleistungen nach Absatz 1 werden von hinreichend qualifizierten wissenschaftlichen, akademischen oder technischen Stellen bzw. Berufsverbänden oder Einrichtungen für Wirtschaftsgutachten erbracht.

(3) Die Unterstützung gemäß Absatz 1 wird Betreibern, Zusammenschlüssen von Fischern einschließlich Erzeugerorganisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt.

(4) Übersteigt die Unterstützung gemäß Absatz 1 nicht den Betrag von 4000 EUR, so kann der Begünstigte im Wege eines beschleunigten Verfahrens ausgewählt werden.

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