Artikel 27 VO (EU) 2014/508
Beratungsdienste
(1) Zur Verbesserung der allgemeinen Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber und zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- a)
- Machbarkeitsstudien und Beratungsdienste zur Beurteilung der Realisierbarkeit von Vorhaben, die für eine Unterstützung unter diesem Kapitel in Betracht kommen könnten;
- b)
- fachliche Beratungsleistungen über die ökologische Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkung und — wenn möglich — Beseitigung der negativen Auswirkungen der Fischereitätigkeiten auf Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme;
- c)
- fachliche Beratungsleistungen zu Geschäfts- und Vermarktungsstrategien.
(2) Die Machbarkeitsstudien, Beratungsdienste und Beratungsleistungen nach Absatz 1 werden von hinreichend qualifizierten wissenschaftlichen, akademischen oder technischen Stellen bzw. Berufsverbänden oder Einrichtungen für Wirtschaftsgutachten erbracht.
(3) Die Unterstützung gemäß Absatz 1 wird Betreibern, Zusammenschlüssen von Fischern einschließlich Erzeugerorganisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt.
(4) Übersteigt die Unterstützung gemäß Absatz 1 nicht den Betrag von 4000 EUR, so kann der Begünstigte im Wege eines beschleunigten Verfahrens ausgewählt werden.
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