Artikel 28 VO (EU) 2014/508

Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern

(1) Zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaftlern und Fischern kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:

a)
die Einrichtung von Netzwerken, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen zwischen einer oder mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Fischern oder einem oder mehreren Zusammenschlüssen von Fischern, an denen sich technische Einrichtungen beteiligen können;
b)
die Arbeit im Rahmen der unter Buchstabe a genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen;

(2) Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Arbeit kann Tätigkeiten der Datenerhebung und -verwaltung, Studien, Pilotprojekte, die Verbreitung von Kenntnissen und Forschungsergebnissen, Seminare und bewährte Verfahren umfassen.

(3) Die Unterstützung nach Absatz 1 kann Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Fischern, Zusammenschlüssen von Fischern, FLAG und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden.

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