Artikel 88 VO (EU) 2014/508
Freiwillige Finanzbeiträge an internationale Organisationen
Für folgende Arten von Vorhaben im Bereich der internationalen Beziehungen kann aus dem EMFF eine Unterstützung gewährt werden:
- a)
- Finanzbeiträge an die Organisationen der Vereinten Nationen sowie freiwillige Beiträge zu internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet des Seerechts tätig sind;
- b)
- Finanzbeiträge zu den Vorarbeiten für neue internationale Organisationen oder zur Ausarbeitung neuer internationaler Verträge, die für die Union von Interesse sind;
- c)
- Finanzbeiträge zu Arbeiten oder Programmen internationaler Organisationen, die für die Union von besonderem Interesse sind;
- d)
- Finanzbeiträge zu Tätigkeiten (einschließlich Arbeitssitzungen, informeller oder außerordentlicher Sitzungen von Vertragsparteien) zur Wahrung der Interessen der Union in internationalen Organisationen und zur Stärkung der Zusammenarbeit mit ihren Partnern in diesen Organisationen. Ist in diesem Zusammenhang die Anwesenheit von Vertretern aus Drittländern bei Verhandlungen und Sitzungen in internationalen Gremien für die Interessen der Union erforderlich, können die Kosten für deren Teilnahme vom EMFF übernommen werden.
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