Artikel 5 VO (EU) 2014/518

Änderung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/2011

Die delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
Artikel 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird folgender Buchstabe h angefügt:

h)
Den Händlern wird für jedes Luftkonditioniermodell, das ab dem 1. Januar 2015 mit einer neuen Modellkennung in Verkehr gebracht wird, ein elektronisches Etikett bereitgestellt, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III entsprechen, wobei die Energieeffizienzklassen in Anhang II berücksichtigt werden. Es kann Händlern auch für andere Luftkonditioniermodelle bereitgestellt werden;;

b)
in Absatz 1 wird folgender Buchstabe i angefügt:

i)
Den Händlern wird für jedes Luftkonditioniermodell, das ab dem 1. Januar 2015 mit einer neuen Modellkennung in Verkehr gebracht wird, ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß den Vorgaben in Anhang IV bereitgestellt. Es kann Händlern auch für andere Luftkonditioniermodelle bereitgestellt werden..

(2)
Artikel 4 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
Luftkonditionierer, die in einer Weise zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten werden, bei der nicht davon auszugehen ist, dass der Endnutzer das Produkt ausgestellt sieht, bei der Vermarktung mit den von den Lieferanten gemäß den Anhängen IV und VI bereitzustellenden Informationen versehen sind. Erfolgt das Angebot über das Internet und wurden ein elektronisches Etikett und ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben h und i bereitgestellt, gelten stattdessen die Bestimmungen des Anhangs IX;.

(3)
Es wird ein neuer Anhang IX gemäß Anhang V dieser Verordnung angefügt.

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