Artikel 7 VO (EU) 2014/615
Kontrollberichte
Über jede Vor-Ort-Kontrolle gemäß Artikel 6 wird ein ausführlicher Kontrollbericht angefertigt, der insbesondere folgende Angaben enthält:
- a)
- Zeitpunkt und Dauer der Kontrolle;
- b)
- Liste der Anwesenden;
- c)
- Liste der kontrollierten Rechnungen;
- d)
- laufende Nummern der ausgewählten Rechnungen im Verzeichnis der Käufe oder der Verkäufe und Mehrwertsteuerverzeichnis, in denen die ausgewählten Rechnungen eingetragen wurden;
- e)
- Bankunterlagen, die die Bezahlung der ausgewählten Beträge belegen;
- f)
- Angabe der bereits durchgeführten Maßnahmen, die vor Ort eingehender geprüft wurden;
- g)
- Kontrollergebnis.
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