Artikel 1 VO (EU) 2014/627

Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 4 Absatz 8 erhält folgende Fassung:

(8) Auf Antrag des Herstellers dürfen bis zum 31. Dezember 2015 für neue Fahrzeug- oder Motortypen bzw. bis zum 31. Dezember 2016 für alle verkauften, zugelassenen oder in der Union in Betrieb genommenen Neufahrzeuge Alternativvorschriften für die DPF-Überwachung nach Anhang X Abschnitt 2.3.3.3 angewendet werden.

2.
Anhang I wird entsprechend dem Anhang dieser Verordnung geändert.

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