Artikel 6 VO (EU) 2014/664

Anträge auf Unionsänderungen einer Produktspezifikation

Für die Zwecke des Artikels 53 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 enthält ein Antrag auf Genehmigung einer Unionsänderung einer Produktspezifikation lediglich Unionsänderungen. Enthält ein Antrag auf Genehmigung einer Unionsänderung auch Standardänderungen oder vorübergehende Änderungen, so gilt das Verfahren für eine Unionsänderung nur für die Unionsänderung. In dem Antrag enthaltene Standardänderungen bzw. vorübergehende Änderungen gelten als nicht eingereicht.

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