ANHANG XXII VO (EU) 2014/680

MELDEBÖGEN FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG: MELDEBOGEN LAUFZEITBAND

MELDEBÖGEN FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG
Meldebogen-Nummer Meldebogen-Code Bezeichnung des Meldebogens/der Meldebogen-Gruppe
MELDEBOGEN LAUFZEITBAND
66 C 66.01 MELDEBOGEN LAUFZEITBAND

C 66.01 — LAUFZEITBAND

Währungen insgesamt und maßgebliche Währungen

Code ID Posten Fälligkeit der vertraglichen Ströme
010 020 030 040 050 060 070 080 090 100 110 120 130 140 150 160 170 180 190 200 210 220
010-380 1 ABFLÜSSE Täglich fällig Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit länger als 5 Jahre
010 1.1 Aus begebenen Wertpapieren resultierende Verbindlichkeiten (sofern diese nicht als Privatkundeneinlagen behandelt werden)
020 1.1.1 Unbesicherte fällige Schuldverschreibungen
030 1.1.2 Regulierte gedeckte Schuldverschreibungen
040 1.1.3 Fällige Verbriefungen
050 1.1.4 Sonstige
060 1.2 Verbindlichkeiten aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch:
070 1.2.1 Handelbare Aktiva der Stufe 1
080 1.2.1.1 Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen
090 1.2.1.1.1 Zentralbank — Stufe 1
100 1.2.1.1.2 Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
110 1.2.1.1.3 Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3)
120 1.2.1.1.4 Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter)
130 1.2.1.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
140 1.2.2 Handelbare Aktiva der Stufe 2A
150 1.2.2.1 Unternehmensanleihen der Stufe 2A (Bonitätsstufe 1)
160 1.2.2.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
170 1.2.2.3 Öffentlicher Sektor — Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
180 1.2.3 Handelbare Aktiva der Stufe 2B
190 1.2.3.1 Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1)
200 1.2.3.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6)
210 1.2.3.3 Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3)
220 1.2.3.4 Aktien der Stufe 2B
230 1.2.3.5 Öffentlicher Sektor — Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5)
240 1.2.4 Sonstige handelbare Aktiva
250 1.2.5 Sonstige Aktiva
260 1.3 Nicht unter 1.2 ausgewiesene Verbindlichkeiten aus entgegengenommenen Einlagen (außer solchen, die als Sicherheit entgegengenommen wurden)
270 1.3.1 Stabile Privatkundeneinlagen
280 1.3.2 Andere Privatkundeneinlagen
290 1.3.3 Operative Einlagen
300 1.3.4 Nicht-operative Einlagen von Kreditinstituten
310 1.3.5 Nicht-operative Einlagen anderer Finanzkunden
320 1.3.6 Nicht-operative Einlagen von Zentralbanken
330 1.3.7 Nicht-operative Einlagen von Nichtfinanzunternehmen
340 1.3.8 Nicht-operative Einlagen anderer Gegenparteien
350 1.4 Fällig werdende Devisenswaps
360 1.5 Derivateverbindlichkeiten ohne die unter 1.4 genannten
370 1.6 Andere Abflüsse
380 1.7 Abflüsse insgesamt
390-720 2 ZUFLÜSSE Täglich fällig Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit länger als 5 Jahre
390 2.1 Fällige Zahlungen aus besicherten Kreditvergaben und Kapitalmarkttransaktionen, die besichert sind durch:
400 2.1.1 Handelbare Aktiva der Stufe 1
410 2.1.1.1 Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen
420 2.1.1.1.1 Zentralbank — Stufe 1
430 2.1.1.1.2 Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
440 2.1.1.1.3 Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3)
450 2.1.1.1.4 Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter)
460 2.1.1.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
470 2.1.2 Handelbare Aktiva der Stufe 2A
480 2.1.2.1 Unternehmensanleihen der Stufe 2A (Bonitätsstufe 1)
490 2.1.2.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
500 2.1.2.3 Öffentlicher Sektor — Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
510 2.1.3 Handelbare Aktiva der Stufe 2B
520 2.1.3.1 ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1)
530 2.1.3.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6)
540 2.1.3.3 Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3)
550 2.1.3.4 Aktien der Stufe 2B
560 2.1.3.5 Öffentlicher Sektor — Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5)
570 2.1.4 Sonstige handelbare Aktiva
580 2.1.5 Sonstige Aktiva
590 2.2 Nicht unter 2.1 angegebene fällige Zahlungen aus Darlehen und Krediten an:
600 2.2.1 Privatkunden
610 2.2.2 Nichtfinanzunternehmen
620 2.2.3 Kreditinstitute
630 2.2.4 Andere Finanzkunden
640 2.2.5 Zentralbanken
650 2.2.6 Andere Gegenparteien
660 2.3 Fällig werdende Devisenswaps
670 2.4 Derivateforderungen ohne die unter 2.3 genannten
680 2.5 Fällig werdende Papiere im eigenen Portfolio
690 2.6 Andere Zuflüsse
700 2.7 Zuflüsse insgesamt
710 2.8 Vertragliche Lücke, netto
720 2.9 Kumulierte vertragliche Lücke, netto
730-1080 3 LIQUIDITÄTSDECKUNGSPOTENZIAL Ausgangsbestand Täglich fällig Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit länger als 5 Jahre
730 3.1 Münzen und Banknoten
740 3.2 Abrufbare Zentralbankguthaben
750 3.3 Handelbare Aktiva der Stufe 1
760 3.3.1 Stufe 1 ohne gedeckte Schuldverschreibungen
770 3.3.1.1 Zentralbank — Stufe 1
780 3.3.1.2 Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
790 3.3.1.3 Stufe 1 (Bonitätsstufen 2 und 3)
800 3.3.1.4 Stufe 1 (Bonitätsstufe 4 und schlechter)
810 3.3.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 1 (Bonitätsstufe 1)
820 3.4 Handelbare Aktiva der Stufe 2A
830 3.4.1 Unternehmensanleihen der Stufe 2A (Bonitätsstufe 1)
840 3.4.3 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
850 3.4.4 Öffentlicher Sektor — Stufe 2A (Bonitätsstufen 1 und 2)
860 3.5 Handelbare Aktiva der Stufe 2B
870 3.5.1 ABS der Stufe 2B (Bonitätsstufe 1)
880 3.5.2 Gedeckte Schuldverschreibungen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-6)
890 3.5.3 Unternehmensanleihen der Stufe 2B (Bonitätsstufen 1-3)
900 3.5.4 Aktien der Stufe 2B
910 3.5.5 Öffentlicher Sektor — Stufe 2B (Bonitätsstufen 3-5)
920 3.6 Sonstige handelbare Aktiva
930 3.6.1 Zentralstaat (Bonitätsstufe 1)
940 3.6.2 Zentralstaat (Bonitätsstufen 2 und 3)
950 3.6.3 Aktien
960 3.6.4 gedeckte Schuldverschreibungen
970 3.6.5 ABS
980 3.6.6 Sonstige handelbare Aktiva
990 3.7 Nicht handelbare zentralbankfähige Aktiva
1000 3.8 Zugesagte, aber nicht in Anspruch genommene Fazilitäten
1010 3.8.1 Fazilitäten der Stufe 1
1020 3.8.2 Eingeschränkt nutzbare Fazilitäten der Stufe 2B
1030 3.8.3 Fazilitäten institutsbezogener Sicherungssysteme (IPS) der Stufe 2B
1040 3.8.4 Sonstige Fazilitäten
1050 3.8.4.1 gruppeninterner Gegenparteien
1060 3.8.4.2 anderer Gegenparteien
1070 3.9 Nettoveränderung des Liquiditätsdeckungspotenzials
1080 3.10 Kumuliertes Liquiditätsdeckungspotenzial
1090-1130 4 EVENTUALABFLÜSSE Täglich fällig Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit länger als 5 Jahre
1090 4.1 Abflüsse aus zugesagten Fazilitäten
1100 4.1.1 Zugesagte Kreditfazilitäten
1110 4.1.1.1 die vom Empfänger als Fazilitäten der Stufe 2B angesehen werden
1120 4.1.1.2 Sonstige
1130 4.1.2 Liquiditätsfazilitäten
1140 4.2 Abflüsse aufgrund von Ereignissen, die eine Herabstufung auslösen
1150-1290 ZUSATZINFORMATIONEN Ausgangsbestand Täglich fällig Laufzeit zwischen einem und 2 Tagen Laufzeit zwischen 2 und 3 Tagen Laufzeit zwischen 3 und 4 Tagen Laufzeit zwischen 4 und 5 Tagen Laufzeit zwischen 5 und 6 Tagen Laufzeit zwischen 6 und 7 Tagen Laufzeit zwischen 7 Tagen und 2 Wochen Laufzeit zwischen 2 und 3 Wochen Laufzeit zwischen 3 Wochen und 30 Tagen Laufzeit zwischen 30 Tagen und 5 Wochen Laufzeit zwischen 5 Wochen und 2 Monaten Laufzeit zwischen 2 und 3 Monaten Laufzeit zwischen 3 und 4 Monaten Laufzeit zwischen 4 und 5 Monaten Laufzeit zwischen 5 und 6 Monaten Laufzeit zwischen 6 und 9 Monaten Laufzeit zwischen 9 und 12 Monaten Laufzeit zwischen 12 Monaten und 2 Jahren Laufzeit zwischen 2 und 5 Jahren Laufzeit länger als 5 Jahre
1200 10 Gruppeninterne oder IPS-Abflüsse (ohne Devisen)
1210 11 Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse (ohne Devisen und fällig werdende Wertpapiere)
1220 12 Gruppeninterne oder IPS-Zuflüsse aus fällig werdenden Wertpapieren)
1230 13 Zentralbankfähige erstklassige liquide Aktiva
1240 14 Handelbare zentralbankfähige Aktiva, die nicht erstklassig und liquide sind
1270 17 Psychologisch motivierte Abflüsse aus Einlagen
1280 18 Psychologisch motivierte Zuflüsse aus Darlehen und Krediten
1290 19 Psychologisch motivierter Abruf zugesagter Fazilitäten

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