VO (EU) 2014/680
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Informationen
Ausfertigungsdatum16.01.2014
FundstelleAbl. 2014/L 191
Alle Normen
- KAPITEL 1GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH
- KAPITEL 2MELDESTICHTAGE UND EINREICHUNGSTERMINE SOWIE MELDESCHWELLEN
- KAPITEL 3FORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE MELDUNG VON EIGENMITTELN, EIGENMITTELANFORDERUNGEN UND FINANZINFORMATIONEN
- ABSCHNITT 1Format und Intervalle für die Meldung von Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen
- ABSCHNITT 2Format und Intervalle für die Meldung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis
- KAPITEL 4FORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE BESONDEREN MELDEPFLICHTEN GEMÄSS ARTIKEL 101 DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 IN BEZUG AUF VERLUSTE AUS DARLEHENSGESCHÄFTEN, DIE DURCH IMMOBILIEN BESICHERT SIND
- KAPITEL 5FORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE MELDUNG VON GROSSKREDITEN AUF EINZELBASIS UND AUF KONSOLIDIERTER BASIS
- KAPITEL 6FORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE MELDUNG DER VERSCHULDUNGSQUOTE AUF EINZELBASIS UND AUF KONSOLIDIERTER BASIS
- KAPITEL 7FORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE MELDUNGEN ÜBER LIQUIDITÄT UND STABILE REFINANZIERUNG AUF EINZELBASIS UND AUF KONSOLIDIERTER BASIS
- KAPITEL 7aFORMAT UND INTERVALLE FÜR MELDUNGEN ZUR BELASTUNG VON VERMÖGENSWERTEN AUF EINZEL- UND AUF KONSOLIDIERTER BASIS
- KAPITEL 7bFORMAT UND INTERVALLE FÜR DIE MELDUNG ZUSÄTZLICHER PARAMETER FÜR DIE LIQUIDITÄTSÜBERWACHUNG AUF EINZELBASIS UND AUF KONSOLIDIERTER BASIS
- KAPITEL 8IT-LÖSUNGEN FÜR DIE DATENÜBERMITTLUNG VON DEN INSTITUTEN AN DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN
- KAPITEL 9ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN