ANHANG X VO (EU) 2014/680

MELDUNG DER VERSCHULDUNG

MELDEBÖGEN ZUR VERSCHULDUNGSQUOTE
Meldebogen-Code Meldebogen-Code Bezeichnung des Meldebogens Kurzbezeichnung
47 C 47.00 Berechnung der Verschuldungsquote LRCalc
40 C 40.00 Alternative Behandlung der Risikomessgröße LR1
41 C 41.00 Bilanzielle und außerbilanzielle Posten — zusätzliche Aufgliederung der Risikopositionen LR2
42 C 42.00 Alternative Definition des Eigenkapitals LR3
43 C 43.00 Alternative Aufgliederung der Bestandteile der Risikomessgröße für die Verschuldungsquote LR4
44 C 44.00 Allgemeine Angaben LR5

C 40.00 — ALTERNATIVE BEHANDLUNG DER RISIKOMESSGRÖSSE (LR1)

Zeile Spalte
010 020 040 050 070 075 085 120
Bilanzwert Buchwert unter der Annahme: kein Netting oder andere Kreditrisikominderung (CRM) Aufschlag für SFTs Aufschlag nach der Marktbewertungsmethode (unter der Annahme: kein Netting oder andere Kreditrisikominderung (CRM)) Nominalbetrag/Nominalwert Gedeckelter Nominalbetrag Gedeckelter Nominalbetrag (gleiche Referenzadresse) Hypothetisch ausgenommener Risikopositionsbetrag für die Verschuldungsquote
010 Derivate
020 Kreditderivate (Besicherung veräußert)
030 Kreditderivate (Besicherung veräußert), die einer Glattstellungsklausel unterliegen
040 Kreditderivate (Besicherung veräußert), die keiner Glattstellungsklausel unterliegen
050 Kreditderivate (Besicherung erworben)
060 Finanzderivate
070 Von einer Netting-Rahmenvereinbarung abgedeckte SFTs
080 Nicht von einer Netting-Rahmenvereinbarung abgedeckte SFTs
090 Andere Vermögenswerte
100 Außerbilanzielle Posten mit niedrigem Risiko nach dem RSA; davon:
110 Revolvierende Risikopositionen aus dem Mengengeschäft; davon:
120 Bedingungslos kündbare Kreditkartenverpflichtungen
130 Nicht revolvierende bedingungslos kündbare Verpflichtungen
140 Außerbilanzielle Posten mit mittlerem / niedrigem Risiko nach dem RSA
150 Außerbilanzielle Posten mit mittlerem Risiko nach dem RSA
160 Außerbilanzielle Posten mit vollem Risiko nach dem RSA
170 (Merkposten) Auf revolvierende Risikopositionen aus dem Mengengeschäft in Anspruch genommene Beträge
180 (Merkposten) Auf bedingungslos kündbare Kreditkartenverpflichtungen in Anspruch genommene Beträge
190 (Merkposten) Auf nicht-revolvierende bedingungslos kündbare Verpflichtungen in Anspruch genommene Beträge
210 Bei Derivatgeschäften entgegengenommene Barsicherheiten
220 Forderungen für bei Derivatgeschäften gestellte Barsicherheiten
230 Bei einem SFT entgegengenommene Wertpapiere, die als Aktiva erfasst werden
240 SFT Cash Conduit Lending (Barforderungen)
250 Risikopositionen, die nach Artikel 113 Absatz 6 der CRR behandelt werden können
260 Risikopositionen, die die Anforderungen des Artikels 429 Absatz 14 Buchstaben a bis c der CRR erfüllen

C 41.00 — BILANZIELLE UND AUSSERBILANZIELLE POSTEN — ZUSÄTZLICHE AUFGLIEDERUNG DER RISIKOPOSITIONEN (LR2)

Zeile Spalte
010 020 030
Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen (Risikopositionen nach dem Standardansatz) Bilanzielle und außerbilanzielle Risikopositionen (Risikopositionen nach dem IRB-Ansatz) Nominalwert
010 Summe der dem Anlagebuch zugehörigen bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen sowie Risikopositionen des Handelsbuchs, die einem Gegenparteiausfallrisiko unterliegen (Aufgliederung nach dem Risikogewicht):
020 = 0 %
030 > 0 % und ≤ 12 %
040 > 12 % und ≤ 20 %
050 > 20 % und ≤ 50 %
060 > 50 % und ≤ 75 %
070 > 75 % und ≤ 100 %
080 > 100 % und ≤ 425 %
090 > 425 % und ≤ 1250 %
100 Ausgefallene Positionen
110 (Merkposten) Außerbilanzielle Posten mit niedrigem Risiko und außerbilanzielle Posten mit einem Umrechnungsfaktor von 0 % beim Solvabilitätskoeffizienten

C 42.00 — ALTERNATIVE DEFINITION DES EIGENKAPITALS (LR3)

Zeile Spalte
010
010 Hartes Kernkapital — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
020 Hartes Kernkapital — Übergangsdefinition
030 Summe Eigenmittel — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
040 Summe Eigenmittel — Übergangsdefinition
055 Von Posten des harten Kernkapitals abgezogener Aktivbetrag — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
065 Von Posten des harten Kernkapitals abgezogener Aktivbetrag — Übergangsdefinition
075 Von Eigenmittelposten abgezogener Aktivbetrag — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
085 Von Eigenmittelposten abgezogener Aktivbetrag — Übergangsdefinition

C 43.00 — ALTERNATIVE AUFGLIEDERUNG DER BESTANDTEILE DER RISIKOMESSGRÖSSE FÜR DIE VERSCHULDUNGSQUOTE (LR4)

Zeile Außerbilanzielle Posten, Derivate, SFTs und Handelsbuch Spalte
010 020
Risikopositionswert für die Verschuldungsquote Risikogewichteter Positionsbetrag (RWA, risk-weighted exposure amount)
010 Außerbilanzielle Posten; davon:
020 Handelsfinanzierung; davon:
030 Im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems
040 Derivate und SFTs, die einer produktübergreifenden Netting-Vereinbarung unterliegen
050 Derivate, die keiner produktübergreifenden Netting-Vereinbarung unterliegen
060 SFTs, die keiner produktübergreifenden Netting-Vereinbarung unterliegen
065 Positionsbeträge aus der zusätzlichen Behandlung für Kreditderivate
070 Andere dem Handelsbuch zugehörige Vermögenswerte
Zeile Andere Risikopositionen, die nicht dem Handelsbuch zugehören Spalte
010 020 030 040
Risikopositionswert für die Verschuldungsquote Risikogewichtete Positionsbeträge (RWAs, risk-weighted exposure amounts)
Risikopositionen nach dem Standardansatz Risikopositionen nach dem IRB-Ansatz Risikopositionen nach dem Standardansatz Risikopositionen nach dem IRB-Ansatz
080 Gedeckte Schuldverschreibungen
90 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
100 Zentralstaaten und Zentralbanken
110 Regionale und lokale Gebietskörperschaften, die wie Staaten behandelt werden
120 Multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen, die wie Staaten behandelt werden
130 Öffentliche Stellen, die wie Staaten behandelt werden
140 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Staaten behandelt werden
150 Regionale und lokale Gebietskörperschaften, die nicht wie Staaten behandelt werden
160 Multilaterale Entwicklungsbanken, die nicht wie Staaten behandelt werden
170 Öffentliche Stellen, die nicht wie Staaten behandelt werden
180 Institute
190 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert; davon:
200 Durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besichert
210 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft; davon:
220 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft gegenüber KMU
230 Unternehmen; davon:
240 Finanzunternehmen
250 Nichtfinanzunternehmen; davon:
260 Risikopositionen gegenüber KMU
270 Risikopositionen gegenüber Unternehmen, bei denen es sich nicht um KMU handelt
280 Ausgefallene Positionen
290 Andere Risikopositionen; davon:
300 Verbriefungs-Risikopositionen
310 Handelsfinanzierung (Merkposten); davon:
320 Im Rahmen eines öffentlichen Exportkreditversicherungssystems

C 44.00 — ALLGEMEINE ANGABEN (LR5)

Zeile Spalte
010
010 Unternehmensstruktur des Instituts
020 Behandlung von Derivaten
040 Art des Instituts

C 47.00 — BERECHNUNG DER VERSCHULDUNGSQUOTE (LRCalc)

Spalte
Risikopositionswert für die Verschuldungsquote: Meldestichtag
Zeile Risikopositionswerte 010
010 SFTs: Risikopositionswert nach Artikel 429 Absätze 5 und 8 der CRR
020 SFTs: Aufschlag für das Gegenparteiausfallrisiko
030 Ausnahme für SFTs: Aufschlag nach Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der CRR
040 Gegenparteiausfallrisiko von als Beauftragter getätigten SFT-Geschäften im Einklang mit Artikel 429b Absatz 6 der CRR
050 (-) Aus kundengeclearten Risikopositionen im Zusammenhang mit SFTs ausgeschlossener ZGP-Teil
060 Derivate: Aktueller Wiederbeschaffungswert
070 (-) Anrechenbare erhaltene Barnachschüsse, aufgerechnet mit dem Derivate-Marktwert
080 (-) Aus kundengeclearten Handelsrisikopositionen ausgeschlossener ZGP-Teil (Wiederbeschaffungswert)
090 Derivate: Aufschlag nach der Marktbewertungsmethode
100 (-) Aus kundengeclearten Handelsrisikopositionen ausgeschlossener ZGP-Teil (potenzieller künftiger Wiederbeschaffungswert)
110 Ausnahme für Derivate: Ursprungsrisikomethode
120 (-) Aus kundengeclearten Handelsrisikopositionen ausgeschlossener ZGP-Teil (Ursprungsrisikomethode)
130 Gedeckelter Nominalbetrag geschriebener Kreditderivate
140 (-) Anrechenbare erworbene Kreditderivate, aufgerechnet mit geschriebenen Kreditderivaten
150 Außerbilanzielle Geschäfte mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 10 % im Einklang mit Artikel 429 Absatz 10 der CRR
160 Außerbilanzielle Geschäfte mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 20 % im Einklang mit Artikel 429 Absatz 10 der CRR
170 Außerbilanzielle Geschäfte mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 50 % im Einklang mit Artikel 429 Absatz 10 der CRR
180 Außerbilanzielle Geschäfte mit einem Kreditumrechnungsfaktor (CCF) von 100 % im Einklang mit Artikel 429 Absatz 10 der CRR
190 Sonstige Aktiva
200 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten
210 (-) Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften
220 (-) Aus kundengeclearten Handelsrisikopositionen ausgeschlossener ZGP-Teil (Einschüsse)
230 Bereinigung um als Verkauf von SFTs verbuchte Geschäfte
240 (-) Treuhandvermögen
250 (-) Gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der CRR unberücksichtigt bleiben dürfen (Einzelbasis)
260 (-) Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der CRR unberücksichtigt bleiben dürfen
270 (-) Von Posten des Kernkapitals abgezogener Aktivbetrag — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
280 (-) Von Posten des Kernkapitals abgezogener Aktivbetrag — Übergangsdefinition
290 Gesamtrisikoposition für die Verschuldungsquote — unter Verwendung einer Definition des Kernkapitals nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
300 Gesamtrisikoposition für die Verschuldungsquote — unter Verwendung einer Übergangsdefinition des Kernkapitals
Zeile Kapital
310 Kernkapital — Definition nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
320 Kernkapital — Übergangsdefinition
Zeile Verschuldungsquote
330 Verschuldungsquote — unter Verwendung einer Definition des Kernkapitals nach vollständiger Einführung der neuen Bestimmungen
340 Verschuldungsquote — unter Verwendung einer Übergangsdefinition des Kernkapitals

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