Artikel 1 VO (EU) 2014/732

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 43/2014

Die Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird wie folgt geändert:

1.
Der folgende Artikel wird eingefügt:

Artikel 37a Weißspitzen-Hochseehai

(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus) ist im WCPFC-Übereinkommensbereich verboten.

(2) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in Absatz 1 genannten Art wird kein Leid zugefügt. Die Fische werden umgehend freigesetzt.

2.
Der folgende Artikel wird eingefügt:

Artikel 37b Seidenhai

(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Seidenhaien (Carcharhinus falciformis) ist im WCPFC-Übereinkommensbereich verboten.

(2) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in Absatz 1 genannten Art wird kein Leid zugefügt. Die Fische werden umgehend freigesetzt.

3.
Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
4.
Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
5.
Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
6.
Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 erhält die Fassung des Anhang IV der vorliegenden Verordnung.

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