Artikel 1 VO (EU) 2014/732
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 43/2014
Die Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Der folgende Artikel wird eingefügt:
Artikel 37a
Weißspitzen-Hochseehai (1) Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Weißspitzen-Hochseehai (Carcharhinus longimanus) ist im WCPFC-Übereinkommensbereich verboten.
(2) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in Absatz 1 genannten Art wird kein Leid zugefügt. Die Fische werden umgehend freigesetzt.
- 2.
-
Der folgende Artikel wird eingefügt:
Artikel 37b
Seidenhai (1) Das Mitführen an Bord, das Umladen, das Lagern und das Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern von Seidenhaien (Carcharhinus falciformis) ist im WCPFC-Übereinkommensbereich verboten.
(2) Ungewollt gefangenen Exemplaren der in Absatz 1 genannten Art wird kein Leid zugefügt. Die Fische werden umgehend freigesetzt.
- 3.
- Anhang IA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
- 4.
- Anhang IB der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
- 5.
- Anhang IIA der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert.
- 6.
- Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 erhält die Fassung des Anhang IV der vorliegenden Verordnung.
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