Artikel 21b VO (EU) 2014/795
Vertraulichkeit
Die von einem SIPS-Betreiber mit einer zuständigen Behörde auf vertraulicher Basis ausgetauschten Informationen können innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ausgetauscht werden. Solche Informationen sind von den Mitgliedern des ESZB im Einklang mit der Geheimhaltungspflicht gemäß Artikel 37.1 der ESZB-Satzung vertraulich zu behandeln.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.