Artikel 2a VO (EU) 2014/795

Schriftliche Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS

Die EZB teilt dem Betreiber des Zahlungssystems ihre Absicht mit, ein Verfahren zur Einstufung eines Zahlungssystems als SIPS im Einklang mit Artikel 1 einzuleiten. In der schriftlichen Mitteilung sind alle wesentlichen Tatsachen und rechtlichen Gründe im Zusammenhang mit einer möglichen Einstufung des betreffenden Zahlungssystems als SIPS anzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.