Artikel 6 VO (EU) 2014/884

Identifikation

Jede Futtermittel- bzw. Lebensmittelsendung wird mit einem Identifikationscode (Code der Sendung) versehen, der mit dem Identifikationscode auf den Ergebnissen der Probenahme und der Analyse nach Artikel 4 und dem Identifikationscode auf der Genusstauglichkeitsbescheinigung nach Artikel 5 übereinstimmt. Jeder einzelne Sack bzw. jede sonstige Verpackungseinheit der Sendung weist diesen Identifikationscode auf. Bei einer Sendung, deren Verpackung mehrere kleine Packungen/Einheiten umfasst, reicht es aus, die Kennnummer der Sendung auf der Verpackung, die diese kleinen Packungen/Einheiten umhüllt, aufzubringen.

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