Artikel 11 VO (EU) 2014/897

Durchführungsmethoden

Die Programme werden in der Regel in geteilter Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 durchgeführt. Die teilnehmenden Länder können eine Durchführung in indirekter Mittelverwaltung durch ein CBC-Partnerland oder eine internationale Organisation gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vorschlagen.

Auf die in indirekter Mittelverwaltung durchgeführten Programme findet Teil III dieser Verordnung Anwendung.

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