Artikel 29 VO (EU) 2014/897

Zusammenarbeit mit der Prüfbehörde

Die Kommission arbeitet mit der Prüfbehörde zur Koordinierung der Prüfpläne und -verfahren zusammen und teilt die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen der Verwaltungs- und Kontrollsysteme des betreffenden Programms mit.

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