Artikel 44 VO (EU) 2014/897
Veröffentlichung der Projektliste
1. Um die Transparenz hinsichtlich der durch das Programm unterstützten Projekte zu gewährleisten, führt die Verwaltungsbehörde eine Liste der vergebenen Projekte in einem Tabellenkalkulationsformat, das es ermöglicht, die Daten zu ordnen, zu suchen, zu extrahieren, zu vergleichen und problemlos im Internet zu veröffentlichen. Diese Projektliste wird auf die Website des Programms gestellt und mindestens alle sechs Monate aktualisiert. Um die Wiederverwendung der Projektliste durch den privaten Sektor, die Zivilgesellschaft oder die nationalen Behörden zu fördern, kann die Website einen deutlichen Hinweis auf die für die Veröffentlichung der Daten geltenden Lizenzbestimmungen enthalten.
2. Die Liste enthält mindestens folgende Angaben:
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Name des Begünstigten (Nennung ausschließlich von juristischen Personen und nicht von natürlichen Personen);
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Bezeichnung des Projekts;
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Zusammenfassung des Projekts;
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Durchführungszeitraum des Projekts;
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Gesamtbetrag der förderfähigen Ausgaben;
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Kofinanzierungsanteil der Union;
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Postleitzahl des Projektstandorts oder andere geeignete Standortinformationen;
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geografischer Geltungsbereich;
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Datum der letzten Aktualisierung der Projektliste.
3. Die Projektliste wird der Kommission spätestens am 30. Juni des Jahres vorgelegt, das auf das Haushaltsjahr folgt, in dem die Projekte ausgewählt wurden. Diese Angaben werden auf einer Internetseite der Institutionen der Union veröffentlicht.
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