Artikel 54 VO (EU) 2014/897
Vergabeverfahren für Lieferaufträge
1. Lieferaufträge mit einem Wert von mindestens 300000 EUR werden in einem international bekannt gemachten offenen Ausschreibungsverfahren vergeben, das in allen geeigneten Medien über das Programmgebiet hinaus veröffentlicht wird.
2. Lieferaufträge im Wert von mindestens 100000 und weniger als 300000 EUR werden in einem im Programmgebiet veröffentlichten offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Alle förderfähigen Bieter müssen dieselben Chancen erhalten wie lokale Unternehmen.
3. Lieferaufträge im Wert von mehr als 60000 und weniger als 100000 EUR werden im wettbewerblichen Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben. Der Begünstigte berät sich mit mindestens drei Anbietern seiner Wahl und handelt mit einem oder mehreren von ihnen die Vertragsbedingungen aus.
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