Artikel 55 VO (EU) 2014/897

Vergabeverfahren für Bauaufträge

1. Bauaufträge mit einem Wert von mindestens 5000000 EUR werden in einem international bekannt gemachten offenen Ausschreibungsverfahren oder — angesichts der spezifischen Merkmale bestimmter Bauleistungen — im beschränkten Ausschreibungsverfahren vergeben; die Bekanntmachungen werden in allen geeigneten Medien über das Programmgebiet hinaus veröffentlicht.

2. Bauaufträge im Wert von mindestens 300000 EUR und weniger als 5000000 EUR werden in einem im Programmgebiet veröffentlichten offenen Ausschreibungsverfahren vergeben. Alle förderfähigen Bieter müssen dieselben Chancen erhalten wie lokale Unternehmen.

3. Bauaufträge im Wert von mehr als 60000 EUR und weniger als 300000 EUR werden im wettbewerblichen Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben. Der Begünstigte berät sich mit mindestens drei Anbietern seiner Wahl und handelt mit einem oder mehreren von ihnen die Vertragsbedingungen aus.

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