Artikel 56 VO (EU) 2014/897
Verhandlungsverfahren
In den Fällen, die in den Artikel 266, 268 und 270 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1268/2012 genannt sind, kann der Begünstigte beschließen, das Verhandlungsverfahren auf der Grundlage eines einzigen Angebots zu verwenden.
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