Artikel 4 VO (EU) 2014/901

Muster für die Bescheinigungen des Herstellers über den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen als Nachweis gegenüber der Typgenehmigungsbehörde

Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen der Genehmigungsbehörde auf der Grundlage der Muster in Anhang III der vorliegenden Verordnung eine Bescheinigung über die Einhaltung der Bestimmungen über den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen gemäß Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 vor.

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