ANHANG VI VO (EU) 2014/901

Muster für die EU-Typgenehmigungsbögen

LISTE DER ANLAGEN

Anlage Nummer Titel der Anlage
1 Muster des EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines vollständigen Fahrzeugs
2 Muster eines EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs, einen Fahrzeugtyp mit vollständigen und unvollständigen Varianten, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten oder einen vervollständigten Fahrzeugtyp
3 Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen
4 Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für ein Fahrzeugsystem
5 Muster des EU-Typgenehmigungsbogens für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil
6 Muster des Beiblatts zum EU-Typgenehmigungsbogen für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil

1.
Allgemeine Vorschriften

1.1.
Das Muster A des EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines vollständigen Fahrzeugs wird in Anlage 1 dargestellt.
1.2.
Das Muster B eines EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs, einen Fahrzeugtyp mit vollständigen und unvollständigen Varianten, einen Fahrzeugtyp mit vervollständigten und unvollständigen Varianten oder einen vervollständigten Fahrzeugtyp wird in Anlage 2 dargestellt.
1.3.
Anlage 3 enthält das Verzeichnis der geltenden Anforderungen oder Rechtsakte, mit denen der Fahrzeugtyp übereinstimmt und die dem EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen beigefügt werden, wenn sich der Hersteller für das Einphasen-Typgenehmigungsverfahren gemäß Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 entscheidet.
1.4.
Das Muster C des EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogens für ein Fahrzeugsystem wird in Anlage 4 dargestellt.
1.5.
Das Muster D des EU-Typgenehmigungsbogens für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil wird in Anlage 5 dargestellt.
1.5.1.
Das Beiblatt des EU-Typgenehmigungsbogens für eine selbständige technische Einheit oder ein Bauteil wird in Anlage 6 dargestellt.

Bestehen für ein Bauteil/eine selbständige technische Einheit Verwendungsbeschränkungen, so werden diese bei der Fahrzeugtypgenehmigung überprüft und in diesem Beiblatt angegeben.

In diesem Beiblatt werden ferner die selbständigen technischen Einheiten und Bauteile bestimmt, denen eine EU-Typgenehmigung erteilt werden kann, und die diesbezüglichen Bedingungen.

1.6.
Der Typgenehmigungsbogen darf höchstens die Größe A4 (210 × 297 mm) aufweisen oder auf dieses Format gefaltet sein.

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