Artikel 63 VO (EU) 2014/908

Aufhebung

Die Verordnungen (EG) Nr. 601/94, (EG) Nr. 4/2004 und (EG) Nr. 259/2008 werden aufgehoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 gilt jedoch weiterhin für Zahlungen, die für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 getätigt wurden. Abweichend von Artikel 3 Absatz 3 der genannten Verordnung bleiben die in jenem Artikel genannten Informationen bis zum 31. Mai 2015 oder bis zur Veröffentlichung gemäß Artikel 59 Absatz 2 dieser Verordnung der Informationen über die im Haushaltsjahr 2014 getätigten Zahlungen auf der Website zugänglich.

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