Artikel 3 VO (EU) 2015/1017

Zweck

Zweck des EFSI ist es, durch die Bereitstellung von Risikoübernahmekapazität an die EIB in der Union Folgendes zu fördern:

a)
Investitionen,
b)
einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, die bis zu 3000 Mitarbeiter beschäftigen, wobei der Schwerpunkt auf KMU und kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung liegt.

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