Artikel 3 VO (EU) 2015/1017
Zweck
Zweck des EFSI ist es, durch die Bereitstellung von Risikoübernahmekapazität an die EIB in der Union Folgendes zu fördern:
- a)
- Investitionen,
- b)
- einen besseren Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen, die bis zu 3000 Mitarbeiter beschäftigen, wobei der Schwerpunkt auf KMU und kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung liegt.
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