Artikel 3 VO (EU) 2015/1051

Unterrichtung des Beschwerdegegners

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten elektronischen Beschwerdeformulars übermittelt die OS-Plattform eine einheitliche elektronische Nachricht an die in dem elektronischen Beschwerdeformular angegebene E-Mail-Adresse des Beschwerdegegners, in der diesem mitgeteilt wird, dass eine Beschwerde gegen ihn eingebracht wurde, und in der diesem die Informationen nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 zugänglich gemacht werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.