Artikel 8 VO (EU) 2015/1051
Feedback-System
Die OS-Plattform ermöglicht es den an einer Streitigkeit beteiligten Parteien, ihr Feedback gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des AS-Verfahrens zu geben.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.