Artikel 8 VO (EU) 2015/1051

Feedback-System

Die OS-Plattform ermöglicht es den an einer Streitigkeit beteiligten Parteien, ihr Feedback gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in einem Zeitraum von sechs Monaten nach Abschluss des AS-Verfahrens zu geben.

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