Artikel 1 VO (EU) 2015/1081
(1) Es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von Folien aus Aluminium mit einer Dicke von 0,008 bis 0,018 mm, ohne Unterlage, nur gewalzt, in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger und einem Stückgewicht von mehr als 10 kg, die derzeit unter dem KN-Code ex76071119 (TARIC-Code 7607111910) eingereiht werden, mit Ursprung in Russland.
(2) Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Land | Unternehmen | Vorläufiger Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|---|
Russland |
Ural Foil OJSC, Oblast Swerdlowsk; OJSC Rusal Sayanal, Republik Chakassien Rusal Group |
12,2 % | C050 |
Russland | alle übrigen Unternehmen | 12,2 % | C999 |
(3) Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
(4) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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