Artikel 1 VO (EU) 2015/1089

Der Anteil gemäß Artikel 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird für das Jahr 2015 auf 43,3496 % festgesetzt. Der für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die Flächen gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 in die nationale Sonderreserve für die Minenräumung in Kroatien einzubeziehende Betrag beläuft sich somit auf 303447 EUR.

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